Nutzungsbedingungen für Firmen

Stand: 28.10.2026 · Eery für Firmen (Beta)

1. Geltung und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für „Eery für Firmen“: den Firmen-Eery, den eine Firma für ihr Team bucht, mit Verwaltung, Plätzen und Anbindungen. Vertragspartner sind PrAx Digital Solutions (PrAx Digital Solutions Erhan Kesbic Felix Miehe GbR), Anschrift siehe Impressum („wir“), und die Firma („die Firma“). Eery für Firmen gibt es nur für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen; Verbraucher können es nicht buchen. Mit der Zustimmung bestätigt die Firma, dass sie Eery für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Den privaten Eery jedes Mitglieds betreiben wir unabhängig davon für die Person selbst; dafür gelten unsere Nutzungsbedingungen. Die Firma sieht private Eerys ihrer Mitglieder nicht.

2. Vertragsschluss und Zustimmung

Wer eine Firma anlegt, wird ihr Inhaber und stimmt diesen Bedingungen dabei für die Firma zu; später stimmen Inhaber oder Admins in „Firma verwalten“ zu. Wer zustimmt, versichert, dass er die Firma dabei vertreten darf. Wir speichern Fassung, Zeitpunkt und wer zugestimmt hat. Ein Abo für die Firma kann erst abgeschlossen werden, wenn der aktuellen Fassung zugestimmt ist; es kommt mit der Bestellung über unsere Bezahlseite bei Stripe zustande.

Auftragsverarbeitung. Im Firmen-Eery verarbeiten wir personenbezogene Daten im Auftrag der Firma (Art. 28 DSGVO). Bevor die Firma dort personenbezogene Daten verarbeitet, die über die Verwaltung der Firma selbst hinausgehen, schließen wir mit ihr einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV) mit der Liste unserer Unterauftragsverarbeiter und der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Im Widerspruch geht der AVV diesen Bedingungen vor.

3. Was der Firmen-Eery ist

Der Firmen-Eery ist ein eigener, von anderen Firmen und von den privaten Eerys getrennter Bereich mit KI-Agenten für die Arbeit im Team: Chats, Vorhaben, Aufträge, Freigaben, Firmenwissen, Dateien und Anbindungen. Die Firma legt in ihren Regeln fest, was er darf (z. B. welche Apps, welche Modelle, ob „nur EU“, wie lange das Protokoll bleibt, welche Anbindungen an sind). Rollen sind Inhaber, Admin, Teamleitung, Mitglied, Gast und Betriebsrat bzw. Datenschutz. Inhaber und Admins verwalten Firma, Mitglieder, Regeln und Abrechnung; der Betriebsrat liest mit, ändert aber nichts. Eery für Firmen ist noch in der Beta: Funktionen können sich ändern und einzelne Anbindungen ausfallen.

4. Wofür der Firmen-Eery nicht bestimmt ist

Eery ist ein Assistent für Kommunikation, Recherche, Organisation und Entwürfe. Eery ist nicht bestimmt für Entscheidungen über Einstellung, Auswahl, Beförderung, Kündigung oder Vergütung von Beschäftigten, für die Zuweisung von Aufgaben nach dem Verhalten oder persönlichen Merkmalen einzelner Personen, für die Überwachung oder Bewertung von Leistung und Verhalten einzelner Personen, für Emotionserkennung, für die Prüfung der Kreditwürdigkeit und für andere Hochrisiko-Zwecke nach Anhang III der KI-Verordnung. Die Firma setzt Eery dafür nicht ein und verbietet das ihren Mitgliedern – außer wir haben vorher in Textform zugestimmt. Setzt die Firma Eery entgegen dieser Bestimmung ein, trägt sie die Pflichten, die daraus folgen.

So ist der Firmen-Eery gebaut: Aufgaben an Menschen vergeben nur Menschen; Auswertungen zeigen keine Zahlen je Person und Summen erst ab fünf Personen; im Protokoll stehen Mitglieder nur unter einem Decknamen. Apps für Personaldaten (etwa Personio oder Factorial) sind für neue Firmen gesperrt; wer sie erlaubt, bestätigt das ausdrücklich. Die Firma ist als Betreiberin im Sinne der KI-Verordnung dafür verantwortlich, dass ihre Mitglieder ausreichend mit KI umgehen können (Art. 4 KI-VO), und für die Hinweise an Menschen, die sie mit Eery erreicht.

Werbung und Anrufe. Werbung per Mail, Nachricht oder Anruf an Menschen oder Firmen ohne deren Einwilligung ist mit Eery nicht erlaubt (§ 7 UWG); Eery macht das auch auf Auftrag nicht. Buchhaltung: In lexoffice oder sevDesk legt Eery nur Entwürfe an, die ein Mensch prüft und freigibt; Eery bucht, versendet und bezahlt dort nichts und berät nicht steuerlich – die Firma bleibt für eine ordnungsmäßige Buchführung verantwortlich.

5. Freigaben, Vier-Augen und Handeln für die Firma

Was der Firmen-Eery nach außen tut, tut er nur im Rahmen der Regeln der Firma. Standard ist, dass er nur Entwürfe schreibt und Kritisches wie Zahlungen ein Admin freigibt; die Firma kann für bestimmte Schritte eine Freigabe durch zwei Personen (Vier-Augen) verlangen – dann führt Eery erst nach der zweiten Zustimmung aus, und wer gefragt hat, zählt nie mit. Die Selbst-Freigabe („verdiente Autonomie“) gibt es im Firmen-Eery nicht. Was immer beim Menschen bleibt – Bezahlen ohne Vollmacht, Abos und Laufzeitverträge, Online-Banking und Zahlungskonten, Sicherheitsabfragen, Ausweise, Captchas, Unterschriften und Werbung ohne Einwilligung –, gilt auch hier. Überweisungen löst Eery nie aus.

Schritte, die ein Mitglied im Rahmen der Regeln beauftragt oder freigibt, werden der Firma zugerechnet, als hätte das Mitglied sie selbst ausgeführt. Die Firma sorgt dafür, dass Regeln, Rollen und Freigaben zu den Befugnissen ihrer Mitglieder passen. Hält sich Eery nicht an die Regeln der Firma oder an eine Freigabe, haften wir nach Abschnitt 11.

6. Mitbestimmung und Beschäftigtendaten

Der Firmen-Eery kann eine technische Einrichtung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sein. Hat die Firma einen Betriebsrat, beteiligt sie ihn vor der Einführung; die Rechtsgrundlage für Daten ihrer Beschäftigten (z. B. § 26 BDSG oder eine Betriebsvereinbarung) und die Information ihrer Beschäftigten (Art. 13 DSGVO) liegen bei der Firma. Unterstützend gilt: Das Protokoll hält Handlungen der Mitglieder nur unter Decknamen fest (standardmäßig 365 Tage, wählbar 30 bis 3.650 Tage; Agenten-Aktionen standardmäßig 90 Tage); den Namen hinter einem Decknamen sehen nur zwei Berechtigte gemeinsam, mit Grund, nur für diesen einen Decknamen und nur 7 Tage, und jeder Schritt steht im Protokoll. Jedes Mitglied hat im Firmen-Eery auch private Chats, die die Verwaltung nicht sieht.

7. Anbindungen

Was die Firma anbindet, schaltet sie in ihren Regeln ein; für die angebundenen Dienste gelten zusätzlich deren Bedingungen, die die Firma mit dem jeweiligen Anbieter vereinbart.

8. Plätze, Preise und Abrechnung

Abgerechnet wird je Platz und Monat; was die Platzarten (Eery Business, Eery Business Pro) enthalten und kosten, steht vor dem Abschluss in „Firma verwalten → Abrechnung“. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer; mit bestätigter USt-IdNr. aus einem anderen EU-Land gilt das Reverse-Charge-Verfahren, ohne USt-IdNr. verkaufen wir dort nicht. Die Firma bucht mindestens 2 Plätze. Nimmt die Firma mehr Mitglieder auf, als Plätze gebucht sind, kommen Plätze dazu und werden für den laufenden Monat anteilig berechnet (vorher fragt Eery nach); weniger Plätze gelten ab dem nächsten Monat, ohne Gutschrift. Gäste brauchen keinen Platz. Jeder Platz enthält ein Kontingent für die KI, aufgeteilt zwischen dem privaten Eery des Mitglieds und dem gemeinsamen Topf der Firma; Nachladen gibt es für Firmen nicht. Bezahlt wird über Stripe jeweils im Voraus; die Rechnungen stehen unter „Abrechnung“. Ein neuer Preis gilt nur für neue Abschlüsse.

Testphase. Eine neue Firma kann Eery 14 Tage kostenlos testen. Vor dem Ende erinnern wir Inhaber und Admins per E-Mail. Ohne Abo geht es danach weiter wie bei einer offenen Zahlung (Abschnitt 9).

9. Laufzeit, Zahlungsverzug, Sperre und Löschung

Das Abo läuft jeweils einen Monat und verlängert sich um einen weiteren Monat, bis eine Seite kündigt. Die Firma kann jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündigen (im Kundenportal unter „Abrechnung“ oder per E-Mail); wir können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht beider Seiten, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt.

Ist eine Zahlung offen, erinnern wir Inhaber und Admins per E-Mail (sofort und nach 7 und 14 Tagen erneut). Ist sie nach 21 Tagen noch offen, sperren wir die Firma: Alles lässt sich ansehen und exportieren, ändern und arbeiten geht nicht mehr, bis bezahlt ist. Bleibt die Sperre 30 Tage bestehen, kündigen wir die Löschung an und löschen die Firma 14 Tage später; bis dahin rettet eine Zahlung die Firma. Löscht der Inhaber die Firma selbst, kann er das 30 Tage lang rückgängig machen. Vor einer Löschung erinnern wir per E-Mail und bieten den Export an. Mit der Firma löschen wir ihre Inhalte; Mitglieder behalten ihre privaten Konten und Eerys. Rechnungen, Zahlungsbelege und die Zustimmungen der Firma zu diesen Bedingungen bewahren wir auf, solange das Gesetz es verlangt oder es zum Nachweis nötig ist.

10. Verfügbarkeit und Support

Eine bestimmte Verfügbarkeit sagen wir nur zu, wenn wir sie gesondert in Textform vereinbaren. Für Wartung, Sicherheitsupdates und bei Störungen kann Eery zeitweise nicht erreichbar sein; geplante Wartungen legen wir möglichst in ruhige Zeiten. Eery hängt von Diensten anderer ab (KI-Modelle, Slack, Microsoft, Google, Zahlungsdienste). Fragen und Störungen meldet die Firma an info@prax-ds.com.

11. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und soweit wir eine Garantie übernommen haben. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Firma regelmäßig vertrauen darf – dazu gehört, dass Eery die Regeln der Firma, Freigaben und die Rechte je Dokument im Firmenwissen einhält), begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Während der kostenlosen Testphase haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer für Leben, Körper und Gesundheit. Antworten von Eery sind KI-erzeugt und können falsch sein; die Firma prüft Ergebnisse, bevor sie auf ihnen Entscheidungen gründet. Diese Regeln gelten auch für unsere Mitarbeiter und Beauftragten.

Freistellung. Nutzt die Firma oder ein Mitglied Eery entgegen diesen Bedingungen (insbesondere Abschnitt 4) und machen Dritte deswegen Ansprüche gegen uns geltend, stellt die Firma uns davon frei, soweit sie oder ihre Mitglieder das zu vertreten haben.

12. Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für diesen Vertrag. Wir nutzen Inhalte der Firma nicht zum Training von KI-Modellen und nicht für Werbung. Die Firma als Kunden nennen wir nur mit ihrer Zustimmung.

13. Änderungen

Wir dürfen Eery für Firmen ändern, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt (etwa neue Modelle, Sicherheit, geänderte Rechtslage oder Vorgaben unserer Anbieter) und die Änderung für die Firma zumutbar ist; schränkt sie die Nutzung mehr als nur unerheblich ein, kündigen wir sie mindestens vier Wochen vorher per E-Mail an, und die Firma kann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Eine neue Fassung dieser Bedingungen gilt nur, wenn Inhaber oder Admin ihr für die Firma zustimmen – Schweigen gilt nie als Zustimmung. Bis dahin gilt die bisherige Fassung; ein neues Abo lässt sich dann nicht abschließen, und wir können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Sitz. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. Kontakt: info@prax-ds.com.